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   OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05   

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https://dejure.org/2006,1460
OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (bei eigenen Anträgen oder wesentlicher Förderung des Verfahrens)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme: Beigeladener erhält doch seine Kosten ersetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: In Bayern sind notwendige Auslagen (noch) zu erstatten! (IBR 2006, 167)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
  • IBR 2006, 167
  • VergabeR 2006, 428
  • ZfBR 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie begründete die Beschwerde damit, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 entschieden habe, dass nach Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten von Antragsgegner und Beigeladenem nicht erfolge.

    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

    Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 ­ X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie nehmen ausdrücklich Bezug auf BGH NJW 2004, 2092, 2096, wo eine eindeutige Abgrenzung der Kostenregelung im Beschwerdeverfahren zu derjenigen im Verwaltungsverfahren vor der Vergabekammer vorgenommen wird.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    In seinem Beschluss vom 09.12.2003 ­ X ZB 14/03 hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens die Anwendung von § 128 Abs. 4 S. 1 und S. 2 GWB als Anspruchsgrundlage abgelehnt und unter Berufung auf § 128 Abs. 4 S. 3 GWB ausdrücklich zusätzlich die entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensrechts (§ 80 BremVwVfG) geprüft.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Kostengläubiger und Kostenschuldner stehen sich im Beschwerdeverfahren kontradiktorisch gegenüber, vgl. Beschluss des BayObLG vom 06.04.2004 - Verg 25/03.4) Der Gegenstandswert der Beschwerde richtet sich nach dem Kosteninteresse des Beigeladenen.
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03

    Verfahren vor der Vergabekammer: Hinzuziehung eines anwaltlichen

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-53-11/05
  • OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04

    Kosten des Beigeladenen

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Der Senat weist dennoch darauf hin, dass er an seiner im Beschluss vom 6.2.2006 (OLG München vom 6.2.2006 - Verg 23/05) niedergelegten Rechtsprechung festhalten will.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Denn anders als Artikel 80 BayVwVfG (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - Verg 23/05 - NZBau 2006, 740) sieht § 80 Abs. 1 Satz 5 VwVfG Baden-Württemberg nur Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen den Antragsgegner und umgekehrt vor, nicht aber Ansprüche anderer Beteiligter (vgl. zur insoweit vergleichbaren Regelung in Rheinland Pfalz: OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006, 1 Verg 4 und 5/06 - a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
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